ALlgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich U-Beraterung
1.1 Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung.
1.2 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.3 Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Auftragnehmer (Unternehmensberater) ausdrücklich schriftlich anerkannt.
1.4 Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
1.5 Alle Termine die weniger als 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden. Diese Termine werden zu 100% in Rechnung gestellt.
2. Umfang des Beratungsauftrages / Stellvertretung
2.1 Der Umfang eines konkreten Beratungsauftrages wird individuell vereinbart.
2.2 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, die ihm obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Auftragnehmer (Unternehmensberater) selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Auftraggeber.
2.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater) zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Auftraggeber wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Beratungsleistungen beauftragen, die auch der Auftragnehmer (Unternehmensberater) anbietet.
3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers / Vollständigkeitserklärung
3.1 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.
3.2 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.
3.3 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass dem Auftragnehmer (Unternehmensberater) auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Beratungsauftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Beratungsauftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters bekannt werden.
Sowie für gesundheitliche und psychische Beeinträchtigungen/Veränderungern.
3.4 Der Auftraggeber sorgt dafür, dass seine Mitarbeiter und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) von dieser informiert werden.
4. Sicherung der Unabhängigkeit
4.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.
4.2 Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter des Auftragnehmers (Unternehmensberaters) zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Auftraggebers auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.
5. Haftung / Schadenersatz
5.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) haftet dem Auftraggeber für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückgehen.
5.2 Schadenersatzansprüche des Aufraggebers können nur innerhalb von 14 Tagen, ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 1 Jahr nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.
5.3 Der Auftraggeber hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Auftragnehmers zurückzuführen ist.
5.4 Sofern der Auftragnehmer (Unternehmensberater) die Dienstleistung unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Auftragnehmer (Unternehmensberater) diese Ansprüche an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.
6. Geheimhaltung / Datenschutz
6.1 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Auftraggebers erhält.
6.2 Weiters verpflichtet sich der Auftragnehmer (Unternehmensberater), über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klienten des Auftraggebers, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.
6.3 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertretern, denen er sich bedient, entbunden. Er hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.
6.4 Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.
6.5 Der Auftragnehmer (Unternehmensberater) ist berechtigt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Auftraggeber leistet dem Auftragnehmer Gewähr, dass hiefür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.
7. Schlussbestimmungen
7.1 Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.
7.2 Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von diesem Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
7.3 Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Auftragnehmers (Unternehmensberaters). Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Auftragnehmers (Unternehmens-beraters) zuständig.
Allgemeine Geschäftsbedingungen RPORR für Coaching (Zeiträume und Begleitung)
1. Anwendung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Coachingvereinbarungen.
1) Die von beiden Vertragspartnerinnen akzeptierten Allgemeinen Geschäftsbedingungen, regeln die Geschäftsbedingungen zwischen Kunde und Roswitha Porranzl als U-Beraterin, Trainerin und Coach.
2) Der Vertrag kommt zustande, wenn die Kundin das Angebot der Coachin/Beraterin oder die Coachingleistung annimmt oder bei mündlicher Vereinbarung das Honorar überwiesen wird.
2. Inhalt der Beratungs-/ Coachingleistung
1) Die Coachin/Beraterin erbringt ihre Leistung mit von ihr erworbenen Studium / Ausbildungen, Zertifikaten und Fortbildungen, sowie persönlichen Erfahrungen in ihrem bestmöglichen Können.
2) Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Kundin kann nicht gemessen und somit garantiert werden. Gegenstand des Vertrags ist daher die Erbringung der vereinbarten Coaching bzw. Beratungsleistung und -zeiträumen. Nicht die Herbeiführung eines bestimmten Ziels der Kundin. Der Erfolg der Dienstleistung hängt im Wesentlichen von der Mitarbeit der Kundin ab, der Ausführung vereinbarter Maßnahmen und liegt außerhalb des Einflussbereiches der Coachin/Beraterin.
3) Über Erkrankungen, körperlicher oder phsychischer Art muss der Kunde im Vorfeld Auskunft geben. Bei Bekanntwerden einer psychischen Erkrankung, während eines Coachingzeitraums, welche nicht angegeben und verheimlicht wurde, kann ohne weitere Angabe von Gründen das Coaching abgebrochen werden und der Kunde hat keinen Anspruch auf Honorarrückzahlung. Ebenso gilt dies für Falschauskünfte bzw. Angaben im Vorfeld.
3. Schutz der Inhalte und Materialien
Die Kundin stimmt zu, die von der Coachin/Beraterin zur Verfügung gestellten Materialien und Dokumente nur für die eigene personenbezogene Arbeit zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben oder zur Veröffentlichung oder unternehmerische Zwecke zu nutzen.
4. Gewährleistung und Haftung
1) Im Rahmen meiner Ausbildungen, Zertifikate und Fortbildungen, sowie persönlichen Erfahrungen, werde ich mit größter Sorgfalt und im besten Bemühen meine Dienstleistung gewährleisten. Alle Methoden erfolgen nach bestem Wissen und sind subjektiv messbar.
2) Trotz größter Sorgfalt übernehme ich keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der zur Verfügung gestellten Materialen, Tools und Werkzeuge. Somit wird keine Haftung für gesundheitliche, physische oder psychische Schäden, bzw. Kausalfolgen jeglicher Entscheidungen übernommen.
3) U-Beratung und systemisches Coaching ersetzt keine medizinische Fachberatung, Behandlung oder Therapie. Es wird keine Gewähr für die Vollständigkeit oder Richtigkeit der Informationen übernommen werden, da es keine einheitlichen Richtlinien gibt.
4) Trotz langjähriger Erfahrung im Bank- und Finanzsektor, gelten jegliche Informationen und Empfehlungen zu Finanzen und Börse, ausschließlich als Empfehlung. Es ist keine Beratung und es wird keine Haftung zu Wertentwicklungen, Entscheidungen, Risiken, Kenntnisse und Erfahrungen, Vollständigkeit und Richtigkeit von Angaben, für Vergangenheit, Gegenwart oder Zukunft übernommen.
5. Honorierung der Coachin/Beraterin
1) Der Coach nimmt für seine Dienstleistung ein im Vorfeld kommuniziertes Honorar, auf welches Anspruch besteht. Die Honorierung, die zwischen der Kundin und der Coachin/Beraterin ausgemacht worden ist, gilt es spätestens innerhalb von 5 Tagen nach Rechnungsstellung seitens der Kundin zu erbringen.
2) Wenn die Kundin einen verbindlichen Gesprächstermin vereinbart, ist sie verpflichtet bei Nichteinhalten, dies spätestens 48 Stunden vorher zu kommunizieren. Sollte dies nicht geschehen, besteht bei Buchung eines Paketes kein Anspruch auf einen Ersatztermin.
3) Termine, die seitens der Coach/Beraterin abgesagt werden, werden nachgeholt. Die Kundin hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen die Coachin/Beraterin.
4.) Stornokosten und Rücktritt. Bis 3 Wochenvor Beginn der Veranstaltung oder des Coachingzeitraums fallen keine Stornogebühren an. 3 Wochen vor Beginn bis 2 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50%, 48h vor Beginn ist der Betrag zu 100% fällig.
5) Bei Angriffen und Projektionen im Zuge eines Coachingprozesses, seitens des Kunden, ist der Coach berechtigt, das Coaching ohne Angabe von Gründen, ab zu brechen. Bei 50% oder mehr als 50% der erbrachten Leistung bzw. Leistungszeitraum, gibt es keinen Anspruch auf Rückzahlung des Honorars.
Dies betrifft den vereinbarten Gesamtzeitraum.
6) Das Honorar ist exklusive Reisekosten. Die Reisekosten werden extra berechnet. .
6. Vertraulichkeit des Coachings/ der Beratungsleistung
1) Die Coachin/Beraterin behandelt die Daten der Kundin streng vertraulich und erteilt Auskünfte nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Kundin. Sie gibt die Daten nicht an Dritte weiter und behält die Inhalte in ihrer persönlichen Obhut. Die Coachin/Beraterin ist berechtigt Dokumentationen für ihren persönlichen Gebrauch festzuhalten. Der Kundin steht die Möglichkeit zur Einsicht jederzeit zur Verfügung.
1.1)Dies gilt nicht, wenn die Coachin/Beraterin aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist oder in Zusammenhang mit dem Coaching/der Beratung Angriffe seitens der Kundin gegen die Coachin/Beraterin stattfinden und die Unterlagen der Verteidigung dienen.
7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Beratungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt